Rechtsschutzversicherungen mögen Mediation
Mittwoch, 27. April 2011
In der Bundesrepublik Deutschland, dem Bürokratie- und Rechtsstaat, gibt es so viele Streitigkeiten, insbesondere in Mietrechtssachen, die in der Regel immer häufiger als früher vor den Gerichten landen. Hierzu ist zu sagen, dass ein solcher Prozess in der Regel immer sehr zeitaufwendig, nervenaufreibend und insbesondere auch teuer sein kann. Wie viel ein Prozess kostet, lässt sich vorher nie richtig abschätzen und wird die Prozessbeteiligen umhauen…die Kosten sind enorm. Umso größer die Angelegenheit, umso teurer sind die Gerichtskosten, da die nach der sogenannten Streitwertregelung von den Gerichten bzw. Landeskassen berechnet werden. Hinzu kommen noch kosten für die Klägeranwälte, die Beklagtenanwälte, die Zeugen, Gutachter, Sachverständigen, Gerichtsvollzieher, etc. So etwas kann mehrere Tausende bzw. Zehntausende Euros verschlingen. Aus diesem Grund ist zu einer Mietrechtsschutzversicherung immer zu raten.
Warum die Rechtschutzversicherungen gern eine Mediation wünschen
Eine sogenannte Mediation ist immer die günstigste und in der Regel angenehmere Variante, insbesondere für die Beklagtenseite. Mit dieser Methode können viele Kosten, die vor Gericht und bei Beauftragung von Rechtsanwälten entstehen würden, vermieden werden.
Was ist eine Mediation genau?
Es gibt zum Beispiel Rechtsanwälte, die auch Mediatoren sind und ggf. entsprechende Zusatzausbildungen vor den entsprechenden Kammern oder Stellen absolviert haben. Mediatoren sind so etwas wie Streitschlichter in der Schule oder Konfliktlöser in den Talkshows, das heißt, sie versuchen in der Regel, eine außergerichtliche Lösung für alle Beteiligten herbeizuführen, in dem sie stets unparteilich sind und sich zu niemanden auf die Seite hin gezogen fühlen. Sie versuchen lediglich, die Fakten klar zu definieren und nach einer gerechten Lösung zu suchen. Hierbei vergessen sie jedoch nicht, wer wirklich von den Parteien Recht hat und welcher Sachverhalt am überzeugendsten und glaubwürdigsten von beiden klingt. Mediatioren sind so etwas wie Richter, die jedoch keine Befähigung zum Richteramt haben und keine Urteile fällen dürfen. Sie machen jedoch Vorschläge, die im bestenfalls von beiden Beteiligten aufgegriffen und angenommen werden, damit die Angelegenheit schnell beendet wird. Die zweite Variante ist der Gang zu einem Schiedsmann, der in der Regel so ähnlich wie ein Mediator arbeitet. Dieser ist jedoch im engsten Sinne an die Gesetz- und Gerichtsbarkeit gebunden.
Für die Rechtsschutzversicherung ist es aus diesem Grund natürlich immer am besten, eine (möglichst) erfolgreiche Mediation herbeizuführen, da so große Kosten, die sonst entstehen würden, eingespart werden können. Der Versicherte einer Rechtsschutzversicherung ist in der Regel jedoch nicht an eine Mediation gebunden, sofern nichts vertraglich vereinbart ist (oder mögliche Vermerke in den AGB´s vorhanden sind).
Schlagwörter: Mietrechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherung











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